Nutzungsbedingungen
1. Präambel
Die LeanScope GmbH, Krayenkamp 10-11, 20459 Hamburg (im Folgenden „Lizenzgeber“), stellt ihren Kunden die Nutzung der Software „LeanScope AI“ (im Folgenden „Software“) in verschiedenen Varianten („LeanScope Lite“, „LeanScope Pro“ und „LeanScope Enterprise“) zur Verfügung.
Für die Varianten „LeanScope Lite“ und „LeanScope Pro“ erfolgt die Nutzung ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen, die durch Zustimmung per Klick verbindlich akzeptiert werden. Für die Variante „LeanScope Enterprise“ erfolgt die Nutzung auf Grundlage eines individuell vereinbarten Vertrags, der diese Nutzungsbedingungen einbezieht.
2. Begriffsdefinitionen
Die folgenden Begriffe werden in diesen Nutzungsbedingungen verwendet und dienen der Klarstellung sowie einer einheitlichen Interpretation.
-
- Lizenzgeber: Die LeanScope GmbH, Krayenkamp 10-11, 20459 Hamburg, ist der Anbieter der Software „LeanScope AI“ in verschiedenen Varianten.
- Lizenznehmer/Kunde: Die natürliche oder juristische Person, die die Software gemäß diesen Nutzungsbedingungen verwendet.
- Dritte: Personen oder Unternehmen außerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen Lizenzgeber und Kunde.
- LeanScope AI: Die Software des Lizenzgebers, die als Plattform für User Insights Management und Product Discovery dient. Sie wird in den Varianten „LeanScope Lite“, „LeanScope Pro“ und „LeanScope Enterprise“ angeboten.
- LeanScope Lite: Eine unentgeltliche Variante der Software mit eingeschränktem Funktionsumfang, die sowohl für Unternehmen als auch für Individuen verfügbar ist.
- LeanScope Pro: Eine kostenpflichtige Variante der Software mit vollem Funktionsumfang, die ausschließlich Unternehmen zur Verfügung steht.
- LeanScope Enterprise: Eine individuell anpassbare, kostenpflichtige Variante der Software, die erweiterte Leistungen wie zusätzlichen Support, Customer Success Management, On-Premise-Hosting und ggf. die Integration alternativer LLMs umfasst.
- Account: Ein Nutzerkonto, das vom Kunden oder seinen Mitarbeitern erstellt wird, um Zugriff auf die Software zu erhalten.
- API (Application Programming Interface): Eine Programmierschnittstelle, die es ermöglicht, dass Software-Systeme miteinander kommunizieren.
- LLM (Large Language Model): Ein generatives KI-Modell, das natürliche Sprache verarbeitet und Antworten generiert.
- On-Premise-Lösung: Eine Installation der Software auf den lokalen Servern des Kunden, die bei LeanScope Enterprise nach individueller Vereinbarung möglich ist.
3. Vertragsgegenstand
Dieser Abschnitt beschreibt, welche Leistungen der Lizenzgeber im Rahmen der verschiedenen Varianten von LeanScope erbringt und unter welchen Bedingungen die Software genutzt werden darf.
3.1 Allgemeines
Die Software dient als Plattform für User Insights Management und Product Discovery und unterstützt Teams dabei, Nutzerbedürfnisse in jeder Phase der Produktentwicklung in den Mittelpunkt zu stellen.
Der Lizenzgeber überlässt dem Kunden die Nutzung der Software in der jeweils vereinbarten Variante („Lite“, „Pro“ oder „Enterprise“) für die Vertragslaufzeit. Die Nutzung erfolgt ausschließlich gemäß diesen Nutzungsbedingungen.
3.2 Zielgruppe der Nutzung
Die Nutzung der „LeanScope Lite“ steht sowohl Unternehmen als auch Individuen offen, die die Software testen oder nutzen möchten. Die Varianten „LeanScope Pro“ und „LeanScope Enterprise“ richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
3.3 Nutzungsumfang
Der Umfang der möglichen Nutzung der Software hängt von der jeweils genutzten Variante ab.
-
- Bei „LeanScope Lite“: Der Kunde erhält eine unentgeltliche Lizenz zur Nutzung einer im Funktionsumfang eingeschränkten Version der Software. Die Überlassung erfolgt ausschließlich für die eigene Nutzung durch den Kunden. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Kunden im Rahmen der Nutzung zu kontaktieren, z. B. mit Hinweisen auf weitere Versionen oder relevante Angebote.
- Bei „LeanScope Pro“: Der Kunde erhält eine kostenpflichtige Lizenz zur Nutzung der Software im vollen Funktionsumfang, einschließlich der Möglichkeit, seinen Mitarbeitern den Zugang zu gewähren. Die Software wird ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden bereitgestellt. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, z. B. durch Unterlizenzierung oder Vermietung, ist untersagt.
- Bei „LeanScope Enterprise“: Der Kunde erhält eine kostenpflichtige Lizenz zur Nutzung der Software im vollen Funktionsumfang. Zusätzlich zur Bereitstellung der Software umfasst der Vertragsgegenstand erweiterte Leistungen wie Support, Customer Success Management, On-Premise-Hosting und bei Bedarf individuelle Anpassungen der Software. Eine Unterlizenzierung kann nach individueller Vereinbarung ausdrücklich erlaubt sein.
3.4 Rechtsvorbehalt
Die Software sowie alle damit verbundenen Rechte bleiben uneingeschränkt Eigentum des Lizenzgebers. Der Kunde erhält außer den ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechten keine weiteren Rechte an der Software. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:
-
- Die Software zu vervielfältigen, zu verändern oder weiterzuentwickeln, es sei denn, dies ist vertraglich ausdrücklich gestattet.
- Die Software oder Teile davon an Dritte zu übertragen, zu unterlizenzieren oder zu vermieten, sofern dies nicht für „LeanScope Enterprise“ individuell vereinbart wurde.
4. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss regelt, wie ein rechtsverbindliches Nutzungsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Lizenzgeber zustande kommt, abhängig von der gewählten Variante der Software.
4.1 Vertragsschluss von „LeanScope Lite“
Der Vertrag mit dem Lizenzgeber entsteht, indem sich der Kunde auf der Onlinepräsenz unter der Domain https://app.leanscope.io für einen kostenlosen Account registriert. Während des Registrierungsprozesses erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen. Nach der Registrierung erhält der Kunde eine Aktivierungs-Mail. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde seinen Account durch Bestätigung der E-Mail-Adresse aktiviert hat.
4.2 Vertragsschluss von „LeanScope Pro“
Der Wechsel zur kostenpflichtigen Variante „LeanScope Pro“ kann direkt innerhalb der Software erfolgen. Der Kunde erhält in seinem kostenlosen Account entsprechende Hinweise und hat die Möglichkeit, den Wechsel durchzuführen. Mit dem Wechsel auf „LeanScope Pro“ akzeptiert der Kunde die bereits bestätigten Nutzungsbedingungen weiterhin als Grundlage des Vertrags.
4.3 Vertragsschluss von „LeanScope Enterprise“
Der Vertrag mit dem Lizenzgeber erfolgt durch Annahme eines individuellen Angebots. Der Kunde kann auf der Onlinepräsenz seine Kontaktdaten hinterlassen oder direkt Kontakt mit dem Lizenzgeber aufnehmen. Der Lizenzgeber erstellt daraufhin ein individuelles Angebot, welches vom Kunden schriftlich angenommen werden muss. Erst mit Angebotsannahme kommt der Vertrag zustande.
4.4 Geltung von AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Lizenzgeber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich im Rahmen eines „LeanScope Enterprise“ Vertrags schriftlich zu.
5. Leistungsumfang
Dieser Abschnitt beschreibt den Funktionsumfang der Software, wie sie bereitgestellt wird und welche Updates oder Anpassungen der Kunde erwarten kann.
5.1 Bereitstellung der Software
Der Lizenzgeber stellt dem Kunden die Software „LeanScope“ in den vereinbarten Varianten auf einem vom Lizenzgeber betriebenen Server zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt ausschließlich über das Internet.
Für die Variante „LeanScope Enterprise“ kann nach individueller Vereinbarung auch eine On-Premise-Lösung bereitgestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Bereitstellung durch den Lizenzgeber, die Installation und Integration jedoch durch den Kunden selbst, sofern nicht anders vereinbart.
5.2 Leitungsumfang der Software
Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, zu finden auf der Website https://www.leanscope.ai, oder dem individuellen Angebot, das dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
5.3 Weiterentwicklung der Software
Die Software wird vom Lizenzgeber kontinuierlich weiterentwickelt. Der Kunde hat Anspruch auf die Nutzung der jeweils aktuellen Variante, jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Weiterentwicklungen oder Funktionserweiterungen.
Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Grundfunktionalitäten der Software auch bei Anpassungen oder Updates erhalten bleiben.
6. Nutzungsrechte
Im Folgenden wird geregelt, welche Rechte der Kunde zur Nutzung der Software erhält und welche Einschränkungen bei der Nutzung gelten.
6.1 Einfaches Nutzungsrecht
Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes Nutzungsrecht an der Software ein, entsprechend der vertraglich vereinbarten Variante der Software.
6.2 Vervielfältigung und Veränderung der Software
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verändern, zu bearbeiten oder in anderer Weise zu nutzen, soweit dies nicht ausdrücklich durch die bestimmungsgemäße Nutzung laut Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
Jede Form der Dekompilierung oder des Reverse Engineering ist dem Kunden untersagt, sofern dies nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist (§ 69e UrhG).
6.3 Nutzung und Weitergabe an Dritte
Der Kunde darf die Software nicht entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist für die Variante „LeanScope Enterprise“ individuell vertraglich vereinbart.
Für die Varianten „LeanScope Lite“ und „LeanScope Pro“ ist die Nutzung ausschließlich durch den Kunden selbst und dessen Mitarbeitenden gestattet. Für „LeanScope Enterprise“ kann das Nutzungsrecht nach Vereinbarung auf bestimmte Dritte (z. B. Kunden oder Partner des Kunden) ausgeweitet werden.
6.4 Schutz der Zugangsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem Account geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nicht gestattet. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Lizenzgeber unverzüglich zu informieren.
6.5 Verhinderung unbefugten Zugriffs
Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den unbefugten Zugriff Dritter auf geschützte Bereiche der Software zu verhindern. Falls die Nutzung durch Mitarbeiter gestattet ist, hat der Kunde diese entsprechend zu unterweisen und auf die Einhaltung des Urheberrechts hinzuweisen. Insbesondere ist es untersagt, unberechtigte Vervielfältigungen der Software anzufertigen.
6.6 Verantwortung für eigene Inhalte
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Eingabe, Pflege und Sicherung seiner Daten und Informationen, die er in der Software verarbeitet. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte des Kunden.
6.7 Erstellung und Zuordnung von Mitarbeiter-Accounts
Für die Varianten „LeanScope Pro“ und „LeanScope Enterprise“ kann der Kunde seinen Mitarbeitern die Nutzung der Software im Rahmen des vereinbarten Lizenzumfangs gestatten. Jeder Mitarbeiter benötigt einen eigenen Account, der unter https://app.leanscope.io erstellt werden kann. Die Verknüpfung mit der Organisation des Kunden erfolgt innerhalb der Software.
6.8 Technische Voraussetzungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Nutzung der Software erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitzustellen, einschließlich einer stabilen Internetverbindung und kompatibler Hardware.
6.9 Verbot missbräuchlicher Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen und vertraglich vorgesehenen Nutzung einzusetzen. Insbesondere ist es untersagt, die Software für folgende Zwecke zu verwenden:
-
- Verstoß gegen geltendes Recht.
- Eingabe oder Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten.
- Versuche, die Software zu manipulieren oder ihre Sicherheit zu beeinträchtigen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Dieser Abschnitt regelt die Entgelte für die kostenpflichtigen Varianten der Software sowie die Zahlungsmodalitäten und Bedingungen für Rückerstattungen und Aufrechnungen.
7.1 Unentgeltliche Nutzung von „LeanScope Lite“
Die Nutzung der Software „LeanScope Lite“ ist unentgeltlich.
7.2 Vergütung der Nutzung von „LeanScope Pro“ und „LeanScope Enterprise“
Der Kunde verpflichtet sich, für die Nutzung der Software das vereinbarte monatliche oder jährliche Entgelt zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Lizenzgebers.
7.3 Zahlungsbedingungen
Der Lizenzgeber stellt die Lizenzgebühren je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich in Rechnung und übermittelt diese per E-Mail. Zahlungen können per Banküberweisung, Kreditkarte oder weiteren, innerhalb der Software angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen. Weitere Zahlungsmöglichkeiten können individuell vereinbart werden.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
7.4 Einwendungen gegen Rechnungen
Einwendungen gegen die Abrechnung der Lizenzgebühren sind vom Kunden innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als genehmigt.
7.5 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegenüber dem Lizenzgeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ausgenommen hiervon sind Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
7.6 Rückerstattung
Eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nur, wenn der Vertrag vorzeitig aus einem vom Lizenzgeber zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird. Kulanzregelungen für Rückerstattungen, z. B. bei besonderen Umständen, können in „LeanScope Enterprise“ individuell zwischen den Parteien vereinbart werden.
8. Laufzeit und Kündigung
Im Folgenden wird beschrieben, wie lange das Vertragsverhältnis dauert, unter welchen Bedingungen es endet oder verlängert wird und welche Rechte die Parteien bei einer Kündigung haben.
8.1 Laufzeit und Kündigung bei „LeanScope Lite“
Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Vertragsschluss und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
8.2 Laufzeit und Kündigung bei „LeanScope Pro“ und „LeanScope Enterprise“
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Annahme des Angebots, bei „LeanScope Pro“ durch Upgrade innerhalb der Software; bei „LeanScope Enterprise“ durch Annahme eines individuellen Angebots.
Für „LeanScope Pro“ gilt standardmäßig eine einmalige kostenfreie Probezeit von 30 Tagen. Für „LeanScope Enterprise“ kann eine kostenfreie Probezeit von 30 Tagen individuell vereinbart werden. Nach Ablauf der Probezeit wird der Account des Kunden automatisch auf die kostenlose Variante „LeanScope Lite“ zurückgestuft, sofern keine kostenpflichtige Nutzung vereinbart wird.
Die Laufzeit beträgt je nach Vereinbarung einen Monat oder ein Jahr und verlängert sich automatisch um die jeweilige Laufzeit, sofern nicht eine der Parteien fristgerecht kündigt:
-
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von einem Monat gilt eine Kündigungsfrist von 3 Tagen vor Ablauf der Periode.
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder mehr gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat vor Ablauf der Periode.
8.3 Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Der Lizenzgeber ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde:
-
- Fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet.
- Die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Software verletzt.
8.4 Rückstufung bei Kündigung der kostenpflichtiger Varianten
Bei Kündigung der kostenpflichtigen Varianten „LeanScope Pro“ oder „LeanScope Enterprise“ wird der Account des Kunden automatisch auf die kostenlose Variante „LeanScope Lite“ zurückgestuft. Nach der Rückstufung sind einige Funktionen und die darin enthaltenen Daten aus den kostenpflichtigen Funktionen nicht mehr zugreifbar.
9. Gewährleistung
In diesem Abschnitt wird geregelt, wie der Lizenzgeber mit Mängeln der Software umgeht und welche Ansprüche der Kunde im Rahmen der Gewährleistung geltend machen kann.
9.1 Gewährleistung bei „LeanScope Lite“
Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die der Lizenzgeber arglistig verschwiegen hat. In solchen Fällen ist der Anspruch des Kunden auf den Ersatz des Schadens begrenzt, den er dadurch erlitten hat, dass er auf die Mängelfreiheit der Software vertraut hat.
9.2 Gewährleistung bei „LeanScope Pro“ und „LeanScope Enterprise“
Der Kunde meldet Mängel der Software unverzüglich an den Lizenzgeber und beschreibt dabei die Umstände des Zustandekommens. Der Lizenzgeber wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Sofern ein behaupteter Mangel nach Prüfung nicht der Mängelhaftung des Lizenzgebers zuzuordnen ist und der Kunde dies hätte erkennen können, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Aufwand für die Verifizierung und Fehlerbehebung zu marktüblichen Bedingungen in Rechnung zu stellen.
Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
9.3 Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Gewährleistungsansprüche des Kunden, die auf Mängeln der Software beruhen, verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde Kenntnis vom Mangel erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Für „LeanScope Lite“ gilt ergänzend, dass ein Anspruch nur bei arglistig verschwiegenen Mängeln besteht, die ebenfalls innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden müssen.
10. Haftung
Im Folgenden wird beschrieben, unter welchen Bedingungen der Lizenzgeber für Schäden haftet und welche Beschränkungen für die Haftung gelten.
10.1 Unbeschränkte Haftung
Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt:
-
- Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Lizenzgebers entstehen.
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
10.2 Haftungsbeschränkung bei einfacher Fahrlässigkeit
Für die kostenlose Variante „LeanScope Lite“ gilt:
-
- Die Haftung des Lizenzgebers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit, indirekte Schäden oder Folgeschäden (einschließlich Datenverlust und entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen.
Für die kostenpflichtigen Varianten „LeanScope Pro“ und „LeanScope Enterprise“ gilt:
-
- Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Ausschluss bestimmter Schäden
Unabhängig von der Haftungsregelung für die jeweilige Variante haftet der Lizenzgeber nicht für:
-
- Indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns.
- Datenverluste, es sei denn, der Kunde hat nachweislich angemessene Sicherungsmaßnahmen getroffen und der Datenverlust wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lizenzgebers verursacht.
10.4 Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde Kenntnis vom Schaden und der Person des Schädigers erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Fristen.
10.5 Geltung der Haftungsbeschränkung
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Lizenzgebers.
11. Datenschutz
Dieser Abschnitt erläutert, wie der Lizenzgeber personenbezogene Daten verarbeitet und welche Verantwortung der Kunde bei der Nutzung der Software trägt.
11.1 Verarbeitung personenbezogene Daten
Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Eine detaillierte Beschreibung der Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers enthalten, die unter https://www.leanscope.ai/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist.
11.2 Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Der Kunde ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter oder Kunden im Rahmen der Nutzung der Software selbst verantwortlich. Insbesondere hat der Kunde die notwendigen Einwilligungen Dritter einzuholen, sofern er deren Daten in der Software speichert oder verarbeitet.
11.3 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Lizenzgeber trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden. Diese umfassen insbesondere:
-
- Verschlüsselung der Datenübertragung (z. B. TLS/SSL).
- Regelmäßige Datensicherungen (Backups) auf sicheren Servern.
- Zugriffsbeschränkungen durch Rollen- und Berechtigungskonzepte.
- Maßnahmen zur Erkennung und Abwehr unbefugter Zugriffe (z. B. Firewalls, Intrusion Detection).
11.4 Verarbeitung von Daten in Large Language Models (LLM)
Bei der Nutzung von KI-Funktionen innerhalb der Software übermittelt LeanScope ggf. Daten an den Anbieter OpenAI. Hierbei wird die OpenAI API genutzt, um generierte Inhalte zu erhalten.
OpenAI verarbeitet die Daten gemäß den Business Terms und Enterprise-Privacy-Richtlinien. Hierbei wird sichergestellt, dass bei Nutzung der API die übermittelten Daten nicht für das Training der OpenAI-Modelle verwendet werden.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Nutzung der OpenAI API sowie zur Einwilligung und Widerrufsmöglichkeiten finden Sie in den „Bedingungen zur Verarbeitung von Daten via OpenAI API“, abrufbar unter https://www.leanscope.ai/bedingungen_openai/.
Für Kunden von „LeanScope Enterprise“ besteht die Möglichkeit, auf Wunsch andere LLMs zu integrieren oder ein lokales LLM (on-premise) bereitzustellen. Dies erfolgt nach individueller Vereinbarung.
12. Schlussbestimmungen
Die Schlussbestimmungen regeln allgemeine rechtliche Aspekte des Vertrags, wie das anwendbare Recht, den Gerichtsstand und die Vorgehensweise bei Änderungen der Vertragsbedingungen.
12.1 Vertragssprache
Im Zweifelsfall ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Vertragsbedingungen rechtsverbindlich. Andere Sprachversionen dienen lediglich als Übersetzungen und haben keinen rechtlich bindenden Charakter.
12.2 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht).
12.3 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Nutzungsbedingungen ist der Sitz des Lizenzgebers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.4 Änderung der Nutzungsbedingungen
Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Der Lizenzgeber wird den Kunden in der Mitteilung über die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs informieren.
12.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.6 Kontaktmöglichkeiten
Bei Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen oder anderen Anliegen können Sie den Lizenzgeber wie folgt kontaktieren:
LeanScope GmbH
Krayenkamp 10-11
20459 Hamburg
E-Mail: contact@leanscope.ai
Web: https://www.leanscope.ai
Stand: 02.01.2025